Pfarrgemeinderäten bilden Entscheidungsgremium

11.05.2023 |

Damit bereits vor 2026 die Weichungen für die Bildung der neuen Pfarrei gestellt werden und verbindliche Entscheidungen getroffen werden können, hat Erzbischof Stephan Burger das sogenannte Vorfeld-Entscheidungen-Gesetz erlassen. Dieses sieht vor, dass die Pfarrgemeinde- und Stiftungsräte der Seelsorgeeinheiten, die zu einer neuen Pfarrei zusammengeschlossen werden, jeweils gemeinsame Versammlungen bilden, um Entscheidungen zu treffen, die dann für alle Beteiligten verbindlich sind.erichtet.

Am 11. Mai trafen sich 63 Pfarrgemeinderatsmitglieder aus den fünf Seelsorgeeinheiten Aglasterhausen-Neuenkirchen, Billigheim-Neudenau-Schefflenz, Elztal-Limbach-Fahrenbach, Mosbach-Elz-Neckar und Neckartal-Hoher-Odenwald zu ihrer ersten gemeinsamen Versammlung im Pfarrsaal von St. Cäcilia in Mosbach. Sie überlegten, wie und in welcher Zusammensetzung sie in den kommenden Jahren zusammenarbeiten wollen und wählten für ihre Versammlung einen Vorstand.
 
Mit 62 Ja-Stimmen wurde beschlossen, dass zukünftig jede der fünf Seelsorgeeinheiten durch ihren Leitenden Pfarrer und 4 gewählte Pfarrgemeinderäte in der gemeinsamen Versammlung der Pfarrgemeinderäte vertreten sein soll. In den Vorstand der Versammlung wurden (Foto v.l.n.r.) Martin Eberle, Bernard Lukas als Vorsitzenden, Pfarrer Michael Gartner, Carmen Preidl, Andreas Hock,  Martin Falk und Christopher Mrosk (beratendes Mitglied als Projektkoordinator) gewält.